Datenschutzhinweis für Bewerbende

Datenschutzhinweis für Bewerbende

Gemäß Art. 12 / 13 DSGVO ist die Stiftung Bildung & Handwerk verpflichtet, Ihnen als betroffener Person bei Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten – hier: Ihre Bewerbungsunterlagen – zum Zeitpunkt der Erhebung Folgendes mitzuteilen:

Verantwortliche:
Stiftung Bildung & Handwerk
Forum des Handwerks 1
33098 Paderborn

Datenschutzbeauftragte:
E-Mail: datenschutz@s-b-h.de
Postalisch unter der obigen Adresse, Adresszusatz „zu Händen der Datenschutzbeauftragten“

Zweck(e) der Datenverarbeitung:
Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses.

Rechtsgrundlage(n) der Datenverarbeitung:
Art. 6 Abs. 1, Satz 1 lit. b) f) DSGVO

Empfangende der personenbezogenen Daten:
Die Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht an Dritte übermittelt. Eventuelle Ausdrucke werden zur Vernichtung an einen Aktenvernichter weitergeleitet.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten bzw. Kriterien hierfür:
Im Falle einer Ablehnung Ihrer Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis 6 Monate nach dieser Entscheidung gespeichert.

Rechte der Betroffenen:
Nach Maßgabe von Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich eventuell Empfangende und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn die in Art. 20 DSGVO geregelten Voraussetzungen vorliegen, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich oder ist die betroffene Person verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen? Welche Folgen hätte die Nichtbereitstellung?
Ja. Ohne die Bewerbungsunterlagen kann das Bewerbungsverfahren nicht durchgeführt werden.

Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling?
Nein.